Sachkunde für Covid- Schnelltests
Im Rahmen des betrieblichen SARS-CoV-2-Infektionsrisikos wurde die 3G- Regel am Arbeitsplatz eingeführt. Der Arbeitgeber hat Beschäftigten laut Arbeitsschutzverordnung, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, täglich einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten, sofern diese nicht geimpft oder genesen sind.
Schnelltests müssen unter fachkundiger Aufsicht erfolgen. Auch für die Selbsttestung im Homeoffice ist eine Unterweisung erforderlich.
Die dabei erforderliche Sachkunde unterrichten wir mit unserem Online-Seminar!
Details:
Kursgebühr pro Teilnehmer: 50,00 Euro Netto (59,50 € inkl. 19% MwSt)
Vorkenntnisse: Keine
Dauer: 2 x 45 Minuten
Zielgruppen: Personen, welche für die Durchführung von Abstrichen in Betrieben vorgesehen sind, Beschäftige die Selbsttests vornehmen, etc.
Zertifikat: Nachweis der erlangten Sachkunde im Anschluss an das Seminar
Technische Voraussetzungen: PC/Mac mit Internetbrowser und Lautsprecher/Kopfhörer, keine Software-Installation notwendig
Lehrinhalte:
In diesem Online-Seminar (Webinar) erhalten Sie einen Überblick über Rahmenbedingungen, entscheidende organisatorische Maßnahmen sowie Hinweise und Informationen zur praktischen Umsetzung von Schnell- und Selbsttests in die betriebliche Praxis. Mit der erlangten Sachkunde sind Sie in der Lage Antigen- Schnelltests durchzuführen. Je nach Bundesland können Sie Bescheinigungen über das Testergebnis ihrer Beschäftigten ausstellen.
Ärztliche Fachaufsicht:
Silvan Rieder
Facharzt für
Anästesie & Notfallmedizin
Medididakt GmbH & Co. KG
Silvan Rieder, unser Ärztlicher Leiter, ist Facharzt für Anästhesie & Notfallmedizin. Seit mehreren Jahren führt er bereits online- Seminare durch.
Durch seine langjährige Tätigkeit als Rettungsassistent sowohl im Rettungsdienst als auch im Krankenhaus und natürlich durch seinen Beruf als Anästhesist & Notarzt, verfügt er über viele praktische Erfahrungen. Dadurch kann der Unterricht praxisnah und lebhaft gestaltet werden.
Füllen Sie hierzu einfach das Formular aus,
wir melden uns bei Ihnen.
Gehören auch Sie bald zu unseren zufriedenen Kunden
FAQ:
Ja, nach dem Seminar wird an die angegebene Mailadresse eine Teilnahmebescheinigung verschickt.
Dies Seminar gibt die von den Herstellern und Behörden geforderte Sachkunde PoC- Antigentests durchzuführen oder zu beaufsichtigen.
Um für Testergebnisse Zertifikate ausstellen zu dürfen müssen Sie sich als Bürgerteststelle oder als testender Betrieb registrieren lassen.
Bei Betrieben ist dies ist abhängig von der für Sie zuständigen Behörde und dem Bundesland. In NRW können sich Unternehmen speziell dafür registrieren lassen.
Das Seminar stellt die Antigen- Schnelltestung mittel Abstrich durch die Nase oder den Mund dar. PCR- Tests werden von medizinischem Fachpersonal abgestrichen.
Nach dem Seminar wird ihnen automatisch eine Rechnung per Post zugesandt.
Sie benötigen ein Smartphone, ein Tablett, oder einen Computer mit Lautsprechern.
Eine Software oder ein Programm ist nicht erforderlich (ggf. die Webex- App bei mobilen Geräten).
Sie buchen das Seminar über unsere Homepage. Bei der Buchung werden ihre Daten abgefragt. Sie erhalten automatisch eine Rechnung an die angegebene Mailadresse. An diese wird auch nachher die Teilnahmebescheinigung geschickt. Bitte geben Sie Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum von jedem Teilnehmer an. Zusätzlich benötigen wir eine Adresse zum Versand der Zertifikate.
Sie erhalten dann eine Einladung aus unserem System Webex. Diese nehmen Sie bitte an. In der Regel können Sie sich 10 Minuten vor Beginn bereits einloggen. Dazu geben Sie bitte ihren Namen in Klartext an. Nach der Überprüfung werden Sie von der virtuellen Lobby in den Seminarraum geleitet.
Es kommt gelegentlich vor, dass Mailadressen falsch übermittelt werden, oder Nachrichten im Spam landen. Sollten Sie bis zum Vortag keine Einladung erhalten haben, schreiben Sie bitte eine Mail an info(at)medididakt.de
Die Präsentation dauert ca. 45 Minuten. Danach gibt es noch einmal ca. 45 Minuten Zeit Fragen im Chat an den Dozenten oder den Arzt zu stellen.
Die Unterrichtseinheiten werden direkt nacheinander abgehalten. Die Gesamtdauer beträgt also 90 Minuten.
Die Seminare werden von medizinischem Fachpersonal, wie Notfallsanitätern, Krankenpflegepersonal oder fachnahen Berufen durchgeführt. Zusätzlich wird das Seminar ärztlich begleitet.
Fragen zu den Tests:
PCR- Test:
Der PCR- Test stellt den „Goldstandart“ dar. Die Probenentnahme erfolgt ausschließlich durch medizinisches Fachpersonal und wird in einem Labor ausgewertet. Dies dauert mindestens mehrere Stuunden.
Anitgen- Schnelltest:
Schnelltests werden durch geschultes Personal durchgeführt. Die Auswertung erfolgt sofort vor Ort. Das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von ca. 30 Minuten vor.
Selbststests:
Diese Tests können selbst zuhause durchgeführt werden. Diese Tests können als Spucktest oder als Abstrich erfolgen. Eine Zulassung ist derzeit in Prüfung.
Nach einem positivem Schnelltest muss die positiv getestete Person isoliert werden und einen PCR Test machen lassen. Ist der PCR- Test negativ kann die Isolation aufgehoben werden. Ist der PCR- Test positiv folgt in der Regel eine 14-tägige Quarantäne.
Ja. Auch positive Schnelltests sind laut Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.
PCR- Tests haben eine sehr hohe Genauigkeit und eine geringe Fehlerquote.
Antigentests haben ebenfalls eine hohe Genauigkeit, jedoch eine höhere Fehlerquote. Dies bedeutet, dass es mehr falsch positive Schnelltests geben kann als bei den PCR- Tests.
Aus diesem Grund muss bei einem positivem Schnelltest ein PCR- Test folgen.
Bei den Schnelltests sollen ausschließlich gesunde Personen getestet werden. Dies soll dazu dienen Personen zu erkennen welche infiziert sind, jedoch keine Krankheitssymptome zeigen.
Erkrankte Personen sollen sich direkt zu einem Arzt begeben und dort einen PCR- Test durchführen lassen.
Nützliche Links:
Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten rund um Schnell- und Selbsttests
Bundesministerium für Arbeit und Soziales -> FAQ zur Corona- Arbeitsschutzverordnung:/a>
Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2
NRW: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales – Registrierung Arbeitgeber