LNA/Notarztfortbildungen

Notarztfortbildungen

Die Rettungsdienstgesetze in den Bundesländern fordern spezielle Fortbildungen für Notärztinnen und Notärzten. Dies kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Letztendlich sind die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst dazu angehalten die Fortbildungsnachweise zu kontrollieren.

Derzeit gibt es keine verfügbaren Termine.

Senden Sie uns für Ihr Interesse an einer Inhouse-Schulung gerne eine individuelle Anfrage!

Eingeführte Fortbildungspflicht

NRW

Mit der gemäß § 5 Abs. 4 Rettungsdienstgesetz NRW eingeführten Fortbildungspflicht, sind alle im Rettungsdienst tätigen Notärztinnen und Notärzte dazu verpflichtet, sich kontinuierlich aufgabenbezogen fortzubilden. Die ärztlichen Leitungen der Rettungsdienste müssen sicherstellen, dass im öffentlichen Rettungsdienst nur entsprechend geschulte Notärztinnen und Notärzte eingesetzt werden, also solche die regelmäßig in einem zweijährigen Zeitraum mindestens 20 Fortbildungspunkte in entsprechenden Fortbildungen erworben haben.

In NRW gibt es dazu spezielle Fortbildungspunkte in der Notfallmedizin. Allgemeine Fortbildungspunkte für den Facharzt werden nicht anerkannt. Die Notfallfortbildungspunkte sind unabhängig vom Weiterbildungsstand verpflichtend.

Welche Themen für die Notfallmedizin gelten lesen Sie hier:
Themen Notfallmedizin (westfälisches Ärzteblatt 06/18)

Siehe hierzu:
Auszug aus dem westfälischem Ärzteblatt 07/17

Unser Angebot

Ihr Wunsch!

Das von uns angebotene Spektrum an Notarztfortbildungen ist sehr breit. Beispiele und Termine finden sie weiter unten. Wir bieten Ihnen dabei qualitativ hochwertige Fortbildungen mit einem hohem Praxisanteil.

Sollten Sie spezielle Wünsche zu weiteren Themen haben, fragen Sie einfach nach. Wir planen auch individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Fortbildungen.

Unsere Dozenten sind alle selbst in der Notfallversorgung aktiv tätig und wissen worauf es ankommt.

Alle Fortbildung werden bei der zuständigen Ärztekammer angemeldet. Die jeweilige Anzahl der Fortbildungspunkte entnehmen Sie den Kursbeschreibungen.

Häufig gestellte Fragen

Wo finden die Fortbildungen statt?

Regelmäßig in Münster und auf Norderney. Auf Wunsch, wenn genügend Teilnehmer vorhanden sind, bieten wir Fortbildungen im gesamten Bundesgebiet an.

Sind die Fortbildungen für Notärzte verpflichtend?

Ja. Fast alle Landesregelungen sehen vor das Notärzte sich alle 2 Jahre fortbilden müssen. Umfang und Inhalte variieren von Bundesland zu Bundesland.

Sind Facharztfortbildungen ausreichend für den Notarztdienst?

Nein. Es müssen spezielle Fortbildungen für Notfallmedizin sein. Auch ein innerklinisches Reanimationstraining ist dazu nicht ausreichend. Manche Ärztekammern haben spezielle Fortbildungspunkte der Notfallmedizin eingeführt. Dazu gibt es extra Themenkataloge nach denen unterrichtet werden soll.

Wie viele Teilnehmer haben die Fortbildungen?

Unsere Notarztfortbildungen haben in der Regel 15-25 Teilnehmer. Da wir viel Wert auf praktische Übungen und Workshops legen, müssen wir die Teilnehmergröße beschränken.

Sind die Fortbildungen von der Ärztekammer zertifiziert?

Ja. Unsere Notarztfortbildungen sind von der Ärztekammer zertifiziert. Eine Zertifizierung findet immer bei der Kammer statt, wo die Fortbildung ausgerichtet wird.

Ist eine Inhouse-Schulung möglich?

Ja. Auf Anfrage!

 

Ihr Seminar-Leiter:

Silvan Rieder
Facharzt für
Anästesie & Notfallmedizin
Medididakt GmbH & Co. KG

Silvan Rieder, unser Ärztlicher Leiter, ist Facharzt für Anästhesie & Notfallmedizin, LNA und Telenotarzt. Seit mehreren Jahren führt er bereits ärztliche Fortbildungen durch.

Durch seine Erfahrungen als Rettungsassistent sowohl im Rettungsdienst als auch im Krankenhaus und natürlich durch seine Tätigkeit als Anästhesist & Notarzt, verfügt er über viele praktische Erfahrungen. Dadurch kann der Unterricht praxisnah und lebhaft gestaltet werden.

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