Ausbildung zum Evakuierungshelfer
Die Notwendigkeit, aus betrieblichen Gründen Räumungs- bzw. Evakuierungsübungen durchzuführen, ergeben sich u. a. aus
– § 10 des Arbeitsschutzgesetzes,
– § 4 (4) der Arbeitsstättenverordnung,
– § 13 (1) der Gefahrstoffverordnung,
– oder aus weiteren Regelwerken (z. B. der Störfall-Verordnung).
Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben.
Konkretisiert wird dies durch die ASR A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“. Nach Punkt 9 (7) der ASR A2.3 sind auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne Räumungsübungen durchzuführen.
Umfang der Räumungsübungen
Anhand der Übungen soll mindestens überprüft werden, ob:
– die Alarmierung zu jeder Zeit unverzüglich ausgelöst werden kann,
– die Alarmierung alle Personen erreicht, die sich im Gebäude aufhalten,
– sich alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, über die Bedeutung der jeweiligen Alarmierung im Klaren sind,
– die Fluchtwege schnell und sicher benutzt werden können.
Zur Festlegung der Häufigkeit und des Umfangs der Räumungsübungen sowie zu deren Durchführung sind auch Anforderungen anderer Rechtsvorschriften (z. B. Bauordnungsrecht, Gefahrstoffrecht, Immissionsschutzrecht) zu berücksichtigen.“
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber die Häufigkeit und den Umfang von Räumungsübungen festzulegen. Die entstehenden Kosten für betriebliche Übungen und Unterweisungen muss der Arbeitgeber tragen, eine Erstattung durch Dritte (z. B. Berufsgenossenschaften) findet in der Regel nicht statt.
Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen, von denen besondere Gefahren (z.B. schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen einer nicht unerheblichen Personenzahl bei Störungen von Betriebsabläufen) ausgehen, sind nach § 29 (2) Nr. 5 BHKG verpflichtet, sich auf Anforderung der zuständigen Behörde (in der Regel vertreten durch die Feuerwehr) auf eigene Kosten an Übungen und Ausbildungsveranstaltungen zu beteiligen.
Ihr Nutzen!
Fit für den Notfall!
Wir sind spezialisiert für die Bereiche Notfallmedizin, Arbeitsschutz und Medizinprodukteschulungen. Dabei unterstützen wir Betriebe, Arztpraxen und Vereine seit 2005 bei der Ausbildung von Ersthelfern und bei Fragen zum Thema Arbeitssicherheit. Außerdem machen wir Arztpraxen ERC- leitlinienkonform – „Fit für den Notfall“.
Wir bieten unseren Kunden eine Rundumbetreuung von der Ausbildung ihres Personals bis hin zur professionellen Ausstattung und sind spezialisiert vor allem in den Bereichen der prä- und inner-klinischen Notfallversorgung.
Die von uns eingesetzten Dozenten sind nach wie vor alle in der Notfallversorgung tätig. Unsere Schulungen entsprechen den aktuellen ERC- Leitlinien. Spaß am Lernen und ein hoher Praxisanteil sind uns dabei wichtig, damit Sie später das gelernte sicher anwenden und in Notfallsituationen gezielt handeln können.
Unsere Seminarleitung:
Hauptberuflicher Feuerwehrmann, Leitstellendisponent und gelernter Kaufmann.
Er leitet den Bereich Brandschutz und den Bereich Ein- und Verkauf.
Als Notfallsanitäter ist er aktiv in den Bereichen Rettungsdienstfortbildung und AED- Beratung. Als Desinfektor unterstützt er uns in den Bereichen Desinfektion und Hygiene.
Ingo Stark
Hauptberuflicher Feuerwehrmann
MediDidakt GmbH & Co. KG
Alles wichtige zum Seminar
Termine
Auf Anfrage.
Unsere Seminare finden auf Wunsch auch als Inhouseschulung statt. Ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen besuchen wir Sie gerne vor Ort und führen das Seminar direkt bei Ihnen durch.
Voraussetzung
Evakuierungshelfer sollten nach Möglichkeit keine Zusatzaufgaben, wie Brandschutzhelfer oder Ersthelfer haben.
Für den theoretischen Teil sollte ein Schulungsraum mit Beamerfläche vorhanden sein.
Dauer
Das Seminar umfasst mindestens 4 Unterrichtseinheiten Theorie und mehrere Unterrichtseinheiten Praxis je nach Teilnehmeranzahl.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.
Gebühr
Seminargebühr auf Anfrage.
Wir bieten auch Inhouse- Schulungen an.
Evakuierungsübungen ab 450,00€ netto auf Anfrage.
Inhalte
Theorie
- Grundzüge des Brandschutzes
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Zielgerichtete Evakuierung von Gebäuden
- Sammelplätze
Praxis
- Begehung des Gebäudes
- Fluchtwegbeschilderung
- Aufsuchen des Sammelpunkt
Auf Anfrage.
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Evakuierungshelfer sollten nach Möglichkeit keine Zusatzaufgaben, wie Brandschutzhelfer oder Ersthelfer haben.
Für den theoretischen Teil sollte ein Schulungsraum mit Beamerfläche vorhanden sein.
Das Seminar umfasst mindestens 4 Unterrichtseinheiten Theorie und mehrere Unterrichtseinheiten Praxis je nach Teilnehmeranzahl.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.
Seminargebühr auf Anfrage.
Wir bieten auch Inhouse- Schulungen an.
Evakuierungsübungen ab 450,00€ netto auf Anfrage.
Theorie
- Grundzüge des Brandschutzes
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
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- Begehung des Gebäudes
- Fluchtwegbeschilderung
- Aufsuchen des Sammelpunkt
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48145 Münster
Telefon: +49251-2084500
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