Beschreibung
Seminar MP Beauftragte/r und Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit
Insbesondere wird auf das neue Medizinproduktedurchführungsgesetz (MPDG) und die novellierte MPBetreibV vom 01.01.2017 eingegangen, welche erfreulicherweise erhalten blieb. Außerdem werden kritische Fallstricke behandelt, die auch Gegenstand von behördlichen Prüfungen sein können. In den vergangenen Jahren haben die Kontrollen der Aufsichtsbehörden in Einrichtungen des Gesundheitswesens deutlich zugenommen. Wir bereiten Sie darauf vor. Der medical device Regulation (MDR) und dem Medizinproduktedurchführungsgesetz und seinen anhängenden Verordnungen werden in vielen Gesundheitseinrichtungen bisher kaum Beachtung geschenkt. Dies, obwohl den Betreibern von Medizinprodukten, als auch den Anwendern zahlreiche Pflichten und große Verantwortung übertragen werden. In dieser Ausbildung qualifizieren wir Sie zur Übernahme dieser verantwortungsvollen Funktion in Ihrem Betrieb bzw. in Ihrer Praxis.
Diese Seminar beinhaltet eine Kombination aus den Seminaren zum MP Beauftragte/r und Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit nach § 6 der MPBtreibV. Ihr Vorteil, Sie sparen in dieser Kombination von 2 Seminaren Zeit, da sich einige Themen überschneiden.
Warum das Kombi-Seminar sinnvoll ist:
Bei der Medizinproduktebetreiberverordnung handelt es sich um eine relativ neue Verordnung. Das MPDG ist erst 2021 in Kraft getreten. Gerade „alte Hasen“ die noch zu Zeiten der MedGV gelernt haben, müssen sich auf viel neues Wissen einlassen. Grundlage dafür sind auch die Neuerungen im Bereich des MPDG und deren Verordnungen. Um hier einen einheitlichen und aktuellen Wissensstand zu erreichen ist es absolut sinnvoll beides zu vereinen. Durch Überschneidungen der Seminarinhalte und durch eine Bewirtung vor Ort (dies hält die Pausen zeitlich im Rahmen) ist es uns möglich beide Seminare an einem Tag so zu vereinen. Um genügend Zeit für Fagen und Fallbeispiele zu gewährleisten liegt die Teilnehmeranzahl bei maximal 12-15 Personen.
Voraussetzungen
Auswählen sollten Sie eine zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung. Diese wird dann als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt.
Inhalte
- Medizinproduktedurchführungsgesetz
- Medizinproduktebetreiberverordnung
- Dokumentation
- Maßnahmen bei Rückruf
- Begriffsbestimmungen
- Meldepflichten
- Kennzeichnung von Medizinprodukten
- Reinigung und Desinfektion von Medizinprodukten
- praktische Beispiele aus dem Alltag
- rechtliche Konsequenzen